Umwelt und Nachhaltigkeit

Feinstaub

Hintergrund

Seit der Industrialisierung wird der Mensch durch Abgase, Staub- und Russpartikel in der Atemluft belastet. Besonders die Belastung durch Feinstaub - verursacht durch Dieselrußpartikel und Industrieabgase - beschäftigt die Politik, Mediziner, Gesundheitswissenschaftler, sowie besorgte Bürger und Bürgerinnen. Und das zu Recht. Feinstäube, insbesondere durch Dieselruß, sind seit langem mit verantwortlich für Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Allergien.

In der EU gelten seit  2005 Grenzwerte für Feinstäube (im Englischen "Particulate Matter" - PM10), deren Einhaltung die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen. PM 10 beschreibt alle Teilchen der Feinstäube, die im Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer sind. Je kleiner ein Staubpartikel ist, desto leichter kann es in die menschlichen Lungen gelangen und dort zu Krankheiten führen.

Was sind Feinstäube?

Als Fein- bzw. Schwebstäube gelten alle festen und flüssigen Teilchen in der Luft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verbleiben. Zu diesen Schwebstäuben wird auch Feinstaub (PM10) gezählt.

Eigenheiten von Feinstaub bzw. "PM10"

Feinstaub oder PM10 sind Partikel mit einem Durchmesser kleiner 10 Mikrometern. Da Partikel dieser Größe bis tief in die Lunge eindringen können, sind diese besonders gesundheitsschädlich. Feinstaub kann sowohl aus natürlichen als auch aus anthropogenen (durch den Menschen verursachten) Quellen stammen. Welche Quelle an welchem Ort dominiert, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Gesundheitlich äußerst bedenklich sind jedoch in erster Linie die vom Menschen verursachten Quellen von Feinstaub, wie beispielsweise durch den Verkehr, insbesondere der Verbrennung von Diesel in Kraftfahrzeugen und beim Brems- und Reifenabtrieb. Die unten aufgeführte Auflistung verdeutlicht den prozentualen Anteil der feinstaubverursachenden Quellen.

Hauptursachen des anthropogenen Anteils am Feinstaub in Deutschland sind:

  • KFZ-Verkehr: 20%
  • Industrie: 23%
  • Gebäudeheizung: 13%

Natürliche Quellen

  • Kleinstlebewesen und Teile von ihnen
  • Pollen
  • die Erosion von Gesteinen (hauptsächlich durch Wasser, Wind und Temperaturunterschiede)
  • Vulkanausbrüche
  • Waldbrände

Vor allem Industrieabgase, die Verbrennung fossiler und anderer Brennstoffe und der Verkehr sind die Hauptquellen für den gefährlichen Feinstaub. Die Belastung ist von Ort zu Ort verschieden. So genannte "Hot Spots" - Punkte bzw. Orte, an denen die Grenzwerte regelmäßig überschritten werden - zeigen, dass in Städten der Verkehr Hauptverursacher von Feinstaub ist.

Grenzwerte für Feinstaub

Gemäß den Luftqualitätsrichtlinien der EU sind Feinstaubgrenzwerte festgelegt.

EU-weit gelten folgenden Grenzwerte:

Im Jahresmittelwert darf die Menge von 40 µg/m³ nicht überschritten werden.

Aufgrund unterschiedlicher Belastungen im Verlauf eines Jahres einigte man sich auf einen Tagesmittelwert von 50 µg/m³; dieser darf an lediglich 35 Tagen im Jahr überschritten werden, ansonsten drohen Geldbußen für die einzelnen Städte.

Zudem haben sich die EU-Staaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission jährlich eine Liste der Gebiete und Ballungsräume mit Grenzwertüberschreitungen vorzulegen.

In vielen deutschen Großstädten, wie München, Berlin oder Stuttgart, wurde und wird der Grenzwert häufiger als 35 Mal überschritten.

Gesundheitsrisiken

Die Auswirkungen auf die Gesundheit reichen von Atemwegsbeschwerden, wie z.B. Husten, über die Zunahme von asthmatischen Anfällen bis hin zu Lungenkrebs. Des Weiteren werden auch gesundheitliche Auswirkungen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt) angenommen.

  • (chronischer) Husten und Bronchitis
  • Herz-Lungen-Probleme (Kardiovaskuläre Effekte)
  • Verschlechterung der Lungenfunktionsmesswerte (vor allem bei Kindern)
  • Lungenkrebs
  • Verkürzung der Lebenserwartung
  • Schädigung der Atmungsorgane insbesondere der Lunge

Während größere Staubpartikel beim Atmen im Rachenraum oder der Nase hängen bleiben, dringen die so genannten lungengängigen Stäube (< 5 µm) tief in die feinen Gewebe von Lungen und Bronchien ein. Dort können sie zu Entzündungen und Wucherungen, im schlimmsten Falle zu Krebs führen, und den Gasaustausch in den Alveolen, den kleinen Lungenbläschen, beeinträchtigen.

Das EU-Programm "Saubere Luft für Europa" (englische Abkürzung "CAFE") schätzt, dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung in Europa durch die Feinstaub-Belastung um neun Monate verringert wird. Jährlich sterben in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 65.000 Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung.

Zahlreiche Staub-Lungenerkrankungen (Pneumokoniosen oder Alveolitis) sind bereits als Berufskrankheiten bekannt, beispielsweise unter den Namen "Anthrakose" (auf Ruß- bzw. Kohlestaub-Exposition zurück zu führen) oder "Silikose" (durch Quarz verursacht).

Rat und Tat

Reduzierung von Feinstaub

Nach der EU-Richtlinie sind keine spezifischen Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung vorgeschrieben, lediglich die Einhaltung des EU-Rechts. Neben dem Verkehr, den Industrieabgasen und dem Hausbrand als Hauptverursacher für PM10, müssen in der Zukunft weitere emissionsverringernde Maßnahmen zum Tragen kommen.

Maßnahmen zur Emissionsminderung im Straßenverkehr

Emissionsminderungsmaßnahmen im Verkehrsbereich sollten sowohl beim

Staub, der aus der Verbrennung in den Kraftfahrzeugmotoren stammt, als auch

bei anderen Quellen für Feinstaub dem Abrieb von Reifen, Bremsen, Straßenbelag und der Aufwirbelung ansetzen. Es ist zu unterscheiden zwischen Maßnahmen, die kurzfristig wirken, und solchen, die auf eine dauerhafte Reduzierung der Feinstaubbelastung zielt.

Folgende kurz- und längerfristige Maßnahmen kommen in Betracht

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen
  • steuerliche Förderung von Partikelfiltern in gebrauchten Pkws, Lkws und Bussen
  • Tempo 30 für den innerörtlichen Gesamtverkehr (Bsp. Stockholm)
  • Befristete Verkehrsverbote für LKW ohne Partikelfilter
  • Reduzierung der Parkmöglichkeiten, um den Individualverkehr in der Stadt zu senken
  • Kleinlaster, die im Ladeverkehr in Innenstädten eingesetzt werden, auf Erdgas und Partikelfilter umstellen
  • Ausweitung der Lkw-Maut auch auf Bundes- und Landstraßen, um "Autobahn-Mautflüchten" zu verhindern und um somit die Ortschaften vor Emissionen zu schützen
  • Anteil von alternativen Kraftstoffen und Antriebsarten ausweiten
  • Vermehrt "autofreie Tage" und/oder autofreie Zonen in Städten einführen

Dieselrußfilter/ Partikelfilter

(Zusammenstellung informationspflichtiger Behörden)

Partikelfilter für Diesel-Pkw gelten als wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Feinstaubprobleme, insbesondere in deutschen Städten. Da Feinstaub überwiegend durch Dieselrußpartikel verursacht wird sind Rußfilter für Dieselmotoren das Gebot der Stunde. Sie halten über 90 Prozent der gefährlichen Partikel zurück.

Lesen Sie mehr zu Dieselrußfiltern bei Wikipedia.

Förderung von Partikelfilter-Nachrüstung

Mit 260 Euro pro Fahrzeug wird das Nachrüsten mit einem Dieselpartikelfilter bezuschusst. Die Förderung gilt für Diesel-PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Um Dieselfahrern die Suche nach einem passenden Nachrüstfilter zu erleichtern, haben der Verkehrsclub Deutschland und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe eine Internetdatenbank erstellt, die einen Überblick über erhältliche Nachrüstfiltersysteme für Diesel-Pkw und -Transporter bietet. Entsprechende Informationen finden Sie unter www.vcd.org/partikelfilter.

Feinstaub-Plaketten/ Umweltplaketten

Seit 2007 ist die Feinstaub-Verordnung in Kraft. Bei hoher Feinstaubelastung der Luft können Städte Umweltzonen ausweisen, s. u. Hier dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit bestimmten Plaketten als emissionsarm gekennzeichnet sind. Wer ohne Plakette in einer Umweltzone fährt, muß ein Bußgeld von bis zu 40 Euro entrichten und erhält einen Punkt in Flensburg.

Autos und LKW werden je nach Schadstoffausstoß in vier Emissionsklassen eingeteilt.

Wer erhält welche Plakette?

Benziner ohne geregelten Katalysator und Euro 1-Dieselfahrzeuge zählen zur Schadstoffgruppe 1 und erhalten wegen ihrer hohen Stickoxid- und Partikelemissionen keine Plaketten. Sie dürfen daher in den mit einem eigenen Verkehrszeichen ausgewiesenen Umweltzonen nicht fahren.

Die Plaketten in Rot, Gelb und Grün sind den emissionsarmen Fahrzeugen vorbehalten. Die Plakettenfarbe richtet sich nach der Schadstoffgruppe eines Fahrzeugs, die sich wiederum aus der Höhe der Partikel- und Stickoxidemissionen ergibt:

Grüne Plaketten bekommen alle Benziner mit geregeltem Katalysator sowie Dieselfahrzeuge, die entweder mindestens die europäische Abgasnorm Euro 4 erfüllen oder der Euro 3-Norm genügen und mit einem leistungsfähigen Partikelfilter nachgerüstet sind (Schadstoffgruppe 4).

Gelbe Plaketten erhalten Euro 3-Dieselfahrzeuge und mit Partikelfilter nachgerüstete Euro 2-Diesel (Schadstoffgruppe 3).

Rote Plaketten gibt es für Euro 2-Diesel und nachgerüstete Euro 1-Diesel (Schadstoffgruppe 2).

Welche Plakette für das eigene Fahrzeug gilt ist z.B. beim Internetportal www.feinstaubplakette.de zu ermitteln.

Antworten auf Fragen über Plaketten und Umweltzonen finden Sie auch unter

www.vcd.org/umweltzone

Wo gibt es die Plaketten, was kosten sie?

Die Plaketten gibt es gegen Vorlage des Fahrzeugscheins (oder Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung) bei den kommunalen Zulassungsstellen. Hier kosten die Plaketten fünf Euro. Auch bei Prüfungsorganisationen wie Dekra oder TÜV oder bei Werkstätten, die Abgasuntersuchungen vornehmen sind die Plaketten erhältlich, zumeist verlangen sie bis zu zehn Euro.

Umweltzonen

Derzeit gibt es in über 70 Städten Umweltzonen, weitere sind in der Diskussion. Eine aktuelle Übersicht aller Umweltzonen in Deutschland gibt es beim Umweltbundesamt unter Übersicht/Umweltzonen. Viele weiter Informationen zum Thema bietet das Amt unter www.umweltbundesamt.de/umweltzonen

Feinstaub aus Kamin und Holzofen

Auch Kamine und Holzöfen stoßen gesundheitsschädlichen Feinstaub in nicht unerheblichem Maße aus.

Ausführliche Informationen hierzu hat das Umweltbundesamt in einem Hintergrundpapier "Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Ofen" zusammengestellt; als Download unter www.blauer-engel.de/holzfeuerung.pdf.

Tipps zum richtigen und sauberen Heizen mit Holz sowie Informationen über die geltende Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen finden Sie in der Broschüre des Amtes: "Heizen mit Holz", als Download unter www.umweltbundesamt.de/info-medien

Feinstaub in Innenräumen

Zur Feinstaubbelastung im Außenbereich liegen mittlerweile viele Informationen vor. Aber auch in Innenräumen kann Feinstaub gesundheitsbelastend werden. Hierzu gibt es noch wenig Materialien. Eine ganz bedeutende Quelle ist das Rauchen. In Büroumgebungen spielen der Betrieb von Kopierern und Laserdruckern als Emissionsquellen eine große Rolle; lesen Sie dazu auch die Informationen zum Thema Tonerproblematik.

Luftreinhaltepläne

Zum Thema Luftreinhaltepläne hat das Umweltbundesamt (UBA) eine Internet-Linksammlung zu den Luftreinhalte- und Maßnahmeplänen der Bundesländer, Städte und Gemeinden zusammengestellt. Unter dem Namen "UBALL" - Umwelt Bundes Amt Liste Luftreinhalteplan Links - ist diese Sammlung im Internet unter Luftreinhaltepläne.

Luftdaten und aktuelle Luftwerte

Die Internetadresse www.env-it.de/Luftdaten des Umweltbundesamtes

zum Thema Luftdaten in Deutschland bietet viele Informationen. Interessierte können sich dort über deutschlandweite Belastungen der Luft mit Feinstaub, aber auch zu Ozon, Kohlenmonoxid, Stickstoff- und Schwefeldioxid informieren. Neben aktuellen Messergebnissen klärt das Umweltbundesamt auch über Schadstoffgrenzwerte und gesetzliche Regelungen auf.

Europäischer Gerichtshof schafft einklagbares "Recht auf saubere Luft"

Betroffene Bürger können in ganz Europa wirksame Maßnahmen von ihrer Stadt einklagen. Mit einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof das Recht der Bürger auf saubere Luft gestärkt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.duh.de/pressemitteilung

Bildnachweis

Emmissionen von Industrien: © H.-G. Oed / Bundesumweltministerium

Autoabgase: © Gerd Altmann / PIXELIO

Feinstaub Messstation: © Thomas Max Müller / PIXELIO

Aus Ostwestfalen-Lippe

Messstationen in OWL

In Bielefeld gibt es zwei Messstationen zur Feinstaub-Belastung.

Die Orte der Messstationen in NRW und die jeweiligen Messergebnisse können unterwww.lanuv.nrw.de eingesehen werden.

Tage der überschrittenen Grenzwerte

Beim Landesumweltamt (LUA), das für die Feinstaub-Messungen zuständig ist, erhalten Sie aktuelle Listen zur Anzahl der Tage, an denen bereits der Grenzwert der Feinstaub-Belastung an den jeweiligen Messstationen überschritten wurde: www.lua.nrw/luft/pm10ueberschreitungen

Weiterführende Infos

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