Hintergrund
Die Abkürzung "VOC" steht im Englischen für Volatile Organic Compounds, damit sind flüchtige organisch-chemische Verbindungen (daher finden Sie teilweise auch die deutsche Abkürzung FOV) gemeint. Diese setzen sich zusammen aus Kohlenstoff und mindestens einem der folgenden Elemente: Halogene, Wasserstoff, Sauerstoff, Schwefel u.a. Auf natürliche Weise entstehen sie als Stoffwechselprodukte von Bakterien und Pilzen. Problematisch werden VOC dann, wenn sie in Lösungsmitteln Verwendung finden und über die Atemluft vom Menschen aufgenommen werden.
Was sind überhaupt Lösungsmittel?
Als Lösemittel kann eine Substanz erst bezeichnet werden, wenn sie einen Siedepunkt von höchstens 200° C besitzt. Dazu gehören auch so genannte Gemische, wie Testbenzin, Isoaliphate oder Nitroverdünnungen. An ihrem intensiven Geruch lassen sich die Lösemittel eindeutig erkennen. Allerdings gibt es keine Grenz- bzw. Richtwerte für den privaten Bereich.
Welche gesundheitlichen Risiken gehen von VOC aus?
Durch Inhalation über die Atemluft gelangen die flüchtigen und gasförmigen VOC in den Körper. Auch durch Hautkontakt oder Verschlucken von VOC-haltigem Hausstaub kommt es zur Berührung mit dem menschlichen Organismus. Die Folgen sind häufig: Reizungen der Atemwege, Haut und Augen, Geruchsbelästigungen, aber auch Wirkungen auf das Nervensystem, die sich durch Kopfschmerzen, Müdigkeit und Leistungsminderung bemerkbar machen können (Quelle: Gesund wohnen Schadstoffe beseitigen; S.44). Oftmals lässt sich das Ausmaß der Wirkungen gar nicht vorhersagen, da VOC meistens in niedrigen Dosierungen in der Innenraumluft konzentriert sind. Medizinische Bewertungen und Untersuchungen sind noch kaum vorhanden.
Welche Produkte enthalten VOC?
- Lösemittel
- Beschichtungsmaterial
- Bodenbeläge
- Anstriche, wie Lacke und Farben
- Klebstoffe
- Pflegemittel
- Möbelprodukte
- Reinigungsmittel
Bevorzugt lagern sich VOC an offenporigen Oberflächen, wie Tapeten, Teppichböden oder Mauerwerk ab.
Was sind Ursachen für VOC-Belastungen in der Innenraumluft?
Die Quellen einer VOC-Belastung können ganz unterschiedlich sein. Häufig werden sie durch Reinigungs- und Pflegemaßnahmen hervorgerufen, aber auch durch Hobby- und Handwerkertätigkeiten, sowie durch Rauchen.
Rat und Tat
Wie kann man VOC vermindern?
Die Belastung durch VOC in Wohnräumen lässt sich durch regelmäßiges Lüften und durch Abdecken nicht entfernbarer Stellen mit einer Folie (Baufolie) mindern. Vor Sanierungen lassen Sie sich ausführlich von Fachkräften beraten.
Empfindliche Personen sollten auf Duftkerzen, Duftlampen, Raumluftsprays und manche Kosmetika besser verzichten oder ihren Gebrauch zumindest einschränken.
Chemisch gereinigte Kleidung, sollte gut gelüftet werden, bis sich der chemische Geruch verliert; am besten nur Kleidung wählen, die selbst gewaschen werden kann.
Wie findet man gesundheitsverträgliche Produkte?
Achten Sie beim Kauf von Farben, Lacken, Klebern, Reinigern und Putzmitteln auf lösemittelfreie Waren. Etiketten mit der Aufschrift "Bio-", "Natur-" oder "Ökoklebstoff" können nach Angaben des Umweltbundesamts in Berlin irreführend sein. Achten Sie auf wirklich lösemittelfreie Produkte. Am besten Sie verwenden Produkte, die mit dem Gütesiegel "Blauer Engel" oder bei Möbeln mit dem Siegel RAL-RG 430 versehen sind.
Genauere Informationen zu Gütesiegeln finden Sie auf der Seite Nachhaltige Label und Gütesiegel
Auskunft zu besorgniserregenden Chemikalien in Alltagsprodukten
"Werden chemische Stoffe zu Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), müssen innerhalb der Lieferkette Informationen zu den enthaltenen, besonders besorgniserregenden Stoffen und zur sicheren Handhabung weitergegeben werden. Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste in einem Erzeugnis enthalten sind. Händler, Hersteller und Importeure müssen sie dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren unabhängig von einem möglichen Kauf.
Die Auskunftspflicht gilt sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet. Sie gilt für die meisten Gegenstände, z.B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen. Sie gilt nicht in Bereichen, die speziellen Regelungen unterliegen. Dazu gehören z.B. flüssige oder pulverförmige Produkte (wie Lacke oder Farben), Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel und deren Verpackungen, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Biozide."
Quelle und weitere Informationen unter www.reach-info.de/auskunftsrecht
Anfragen schnell und einfach per Online-Formular stelle
Tragen Sie lediglich die Nummer unter dem Strichcode des Produktes ins Formular ein und geben ihre Kontaktdaten an, damit sie eine Antwort erhalten. Es wird automatisch eine Anfrage an den Hersteller oder Importeur erstellt. Das Formular ist ein Angebot des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), unterstützt durch das Umweltbundesamt.
verbraucheranfrage/Online-Formular
Der BUND stellt auf seiner Internet-Seite auch ein Forum www.bund.net/forum-auskunftzur Verfügung, in dem sich Verbraucher über Ihre Erfahrungen mit dem Auskunftsrecht gemäß REACH (s.u.) austauschen können.
REACH - Was ist das?
"REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel REACH leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration , Evaluation , Authorisation and Restriction of CHemicals. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt."
Quelle und weitere Informationen unter www.reach-Informationsportal
Schadstoffregister Thru.de
- Schadstoffe, Abfälle, Industriebranchen
- Emissionen aus diffusen Quellen
- Rechtliche Grundlagen
"Das Portal Thru.de ist ein Register über Schadstoffe und deren Freisetzungen in die Umwelt. Jede und jeder kann sich in diesem Register darüber informieren, mit wie viel Schadstoffen einzelne Betriebe die Luft, den Boden und die Gewässer belasten. Hier kann man auch nachlesen, wie viele und welche Schadstoffe (über die Kanalisation) in externe Kläranlagen gelangen sowie Daten über die Menge entsorgter gefährlicher und nicht-gefährlicher Abfälle finden.
Das Register informiert über Emissionen von insgesamt 91 Schadstoffe und Schadstoffgruppen, die maßgeblich zu Luftverschmutzung, Klimaveränderung und Gewässerbelastung beitragen."
Weiterführende Infos
- Informationen erhalten Sie bei allen Umweltberatungsstellen in der Region OWL. Adressen, Zeiten usw. finden Sie unter dem Stichwort Umweltberatungsstellen auf unserer Homepage
- Die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute bietet Fachinformationen zu Schadstoffen: www.agoef.de/schadstoffe
- "Gesünder-wohnen-Telefon" - Verband Deutscher Baubiologen
- Kostenlose telefonische Beratung www.baubiologie.net/Beratungstelefon
- Infoportal zum Thema Luftreinhaltung
www.saubereluft.org - Allergie-Umwelt-Gesundheit
www.allum.de - Umweltbundesamt
www.umweltbundesamt.de - REACH Informationsportal
www.reach-Informationsportal - Schadstoffregister Thru.de
www.thru.de - Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute
www.agoef.de - Verband der Baubiologen
www.baubiologie.net
- Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (2013). Orientierungswerte für flüchtige organische Verbindungen in der Raumluft. Als Download unter agoef.de/service/publikationen
- Zwiener, G./ Lange, F-M. (2011). Gebäude-Schadstoffe und Gesunde Innenraumluft. Berlin. Erich Schmidt Verlag.
- Schmitz-Günther, T. (2007). Wenn Wohnen krank macht. Schadstoffe erkennen, beseitigen, vermeiden. München: Südwest Verlag
- Zwiener, G./ Mötzl H. (2006). Ökologisches Baustofflexikon. Bauprodukte. Chemikalien. Schadstoffe. Ökologie. Innenraum. Heidelberg. C.F.Müller Verlag.
- Beuermann, R. / Moriske, H.-J. (2004). Schadstoffe in Wohnungen: Hygienische Bedeutung und rechtliche Konsequenzen. Ein Leitfaden für Bewohner, Wohnungsunternehmen, Bauplaner, Gutachter, Rechtsanwälte und Richter. Berlin: Grundeigentum-Verlag.