Umwelt und Nachhaltigkeit

Baumschutz

Hintergrund

"Planst du für ein Jahr, so säe Korn. Planst du für ein Jahrtausend, so pflanze Bäume."

- Kuan Chung (chinesischer Minister)

 

Die allermeisten unserer Bäume sind angepflanzte Bäume, auch wenn hier und da Bäume spontan aufwachsen. Wir finden sie in unseren Städten als Straßenbäume, auf Trümmerflächen, alten Friedhöfen, in Parkanlagen, Innenhöfen und privaten Gärten.

Würden die Menschen nicht in den Lauf der Dinge eingreifen, hätten wir in ganz Ostwestfalen eigentlich Eichen-Buchen-Wälder.

Bäume sind unersetzlich. Bäume sorgen für Sauerstoff, regulieren die Luftfeuchtigkeit und beeinflussen die örtlichen Temperaturen, Tiere finden bei ihnen Wohn- und Lebensraum, sie bieten Erholung, Orientierung, Nahrung und Schutz.

Gerade in Städten sind sie besonders wertvoll, müssen aber mit vielfältigen Stressfaktoren fertig werden:

  • Bodenversiegelung
  • Streusalz, siehe hierzu auch das Thema Winterdienst
  • Immissionen von Industrie, Hausfeuerung, Verkehr
  • klimatischen Faktoren (Trockenheit)
  • mechanischen Schädigungen (z.B. durch LKW's, Autos)
  • Problemen mit unterirdischen Leitungen.

 

Das Stadtklima lässt nur noch eine kleine Anzahl von Baumarten zu. Viele (Stadt)Bäume sind den widrigen Verhältnissen nicht gewachsen.

Sehr häufig wurden Bäume wegen Baumaßnahmen, Verkehrsführungen oder, weil sie als störend empfunden wurden, gefällt.

Zum Schutz von Bäumen wurden in den vergangenen Jahrzehnten in vielen Kommunen Baumschutzsatzungen eingeführt. Darin ist festgelegt, welche Bäume unter welchen Bedingungen und wann innerhalb bebauter Ortschaften gefällt werden dürfen und welche Bäume unter Schutz gestellt sind.  Immer wieder sind derartige Schutzbestimmungen in Städten und Gemeinden auch wieder gestrichen worden.

    Rat und Tat

    Baumschutzsatzungen

    Derzeit haben Kommunen, in denen eine Baumschutzsatzung existiert diese unter „Satzungen“, „Ortsrecht“, bisweilen auch unter dem Suchbegriff „Stadtrecht“ ins Internet gestellt. Fündig wird man evtl. auch unter den Stichworten Rat und/bzw. Verwaltung, Baumschutzsatzung oder Satzung zum Schutz des Baumbestandes.

    Der Eigentümer von Bäumen auf einem privaten Grundstück gibt sich selbst Regeln, nach denen Bäume erhalten werden sollen. Ohne Baumschutzsatzung gibt es im Innenbereich der Ortschaften für Bäume keine verbindlichen Regelungen.

    In einer akzeptablen Baumschutzsatzung sollten folgende Punkte enthalten sein:
    • Geschützte Bäume sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe, einschließlich der Obstbäume mit Sonderbedingungen für Stammumfang und bei wirtschaftlich genutztem Obstanbau.
    • Der Schutz gilt v.a. den vorsorglichen Maßnahmen vor Zerstörung oder Schädigung der Bäume. Jegliche Verletzung der Bäume bei Baumkontrollen, z.B. das Anbohren (Mattheck-Methode), ist nicht erlaubt.
    • Bei der Pflege und Erhaltung sind folgende Standards zu berücksichtigen:
    • Das Abschneiden von Ästen (Totholz entfernen usw.) darf nur von dafür ausgebildetem Fachpersonal vorgenommen werden.
    • Rigoroses Einkürzen- wie es häufig praktiziert wird ist wegen nachhaltiger Schädigung des Baumes zu unterlassen
    • Ersatzpflanzungen: Auch bei rechtskräftigen Ausnahmeregelungen, die zur Fällung eines Baumes führt (Bauvorhaben usw.) ist eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben, die den errechenbaren finanziellen und ökologischen Gegenwert berücksichtigt. Ausgleichsmaßnahmen sind nur innerhalb eines eng bemessenen Raumes am Ort des gefällten Baumes möglich.

    Seit Juni 2022 hat Bielefeld wieder eine Baumschutzsatzung: der Inhalt ist hier auf dieser Unterseite der städtischen Homepage zu finden und mit den oben genannten Kriterien abzugleichen. Detailfragen (sog. FAQs) für die Bürger*Innen werden auf dieser Seite der Stadt beantwortet

     

    Baumschutz als Tierschutz

    Als Lebensraum einer besonders geschützten Art gilt auch für den entsprechenden Baum nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein besonderer Schutz (z.B. Höhlenbaum für Schwarzspecht oder Fledermäuse Fledermausschutz).

    Während der Brutzeit, etwa in dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juli, können Bäume wegen des Schutzes der Jungtiere grundsätzlich nicht gefällt werden.

    Weiterer Baumschutz

    Bäume außerhalb der Ortschaften können im Rahmen des Landschaftsschuztgesetzes geschützt sein. Der Schutz der Bäume im Außenbereich (d.h. in der freien Landschaft) gilt nach folgenden Gesetzen:

    Bundesnaturschutzgesetz §18 (Naturschutzgebiet, Naturdenkmäler, Nationalparks, gesetzlich geschützte Biotope)

    Landschaftsgesetz §45 (Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile - Alleen, Streuobstwiesen (diese sind per se geschützter Landschaftbestandteil)

    Gemeindeordnung NRW § 7

    Zuständig für den Schutz von Bäumen können sein

    • Straßenbauämter bei Bundes-, Landes-, Kreisstraßen (www.straßen.nrw.de)
    • Städte und Gemeinden bei kommunalen Straßen
    • private Eigentümer
    • Forstverwaltungen u.a.

    Schutz vor den Bäumen? - Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

    Durch umstürzende Bäume oder abbrechende Äste kann es zu Unfällen kommen. Deshalb sind die Eigentümer der Grundstücke, auf denen die Bäume wachsen, vom Gesetzgeber verpflichtet worden für Leib und Leben der PassantInnen Sorge zu tragen. Bisweilen werden diese Vorschriften aber auch zur Rechtfertigung missbraucht, einen Baum los zu werden. Baumsicherheitsgutachten können zu sachlichen Argumenten beitragen. So genannte Baumkontrollen durch Experten sollen den Verantwortlichen Rechenschaft über den Zustand des Baumbestandes geben.

    Baumschutz bei Baumaßnahmen

    Alle geschützten Bäume müssen in den Lageplänen beim Baugenehmigungsverfahren eingetragen sein; bei Baumaßnahmen sind alle Bäume zu sichern.

    Andernfalls kann man wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden: Der angerichtete Schaden (Zerstörungen und Beeinträchtigungen) muss in vollem Umfang ersetzt werden; zudem muss ein Bußgeld erlassen werden, das der Schwere des Vergehens in diesem Falle des Verstoßes gegen ein dem Gemeinwohl entstandenem materiellen und ideellen Schadens angemessen entspricht.

    Jede kommunale Behörde und jeder Rat hat sich bei eigenen Maßnahmen nach der Baumschutzsatzung zu richten.

    (zitiert aus den Forderungen des BUND NRW zum Baumschutz, S 5-6)

    Alleen

    Alleen gliedern und prägen Landschaften. Von unschätzbarem Wert sind sie auch, weil sie Biotope verbinden, Tieren Lebensraum bieten und z.B. Feinstaub filtern.

    Doch die noch vorhandenen Alleen sind durch Straßenausbau, Streusalz und unsachgemäße Schnittmaßnahmen bedroht. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, hat sich darum mit einem Projekt das Ziel gesetzt Alleen zu erhalten und zu erweitern. www.bund.net/alleen.

    Informationen zu Alleen in Nordrhein-Westfalen - Alleen-Förderprogramm, Alleenkataster in NRW, Richtlinien, ein Bilderalbum zum Theme Alleen - finden Sie unter www.umwelt.nrw.de/naturschutz/alleen.

    Aus Ostwestfalen-Lippe

    Bielefelder Bäume

    Hier können Sie selber etwas tun, um die schönsten Bäume Ihrer Heimat zu schützen: Fotografieren Sie Ihre Lieblingsbäume und schicken Sie die Bilder an die angegebene Adresse. „Ihre“ Bäume werden auf dieser Seite erscheinen. Dadurch wird sichtbar, wie wertvoll und wichtig jeder dieser Bäume für viele Menschen ist. Das beeindruckt auch die Eigentümer der Bäume. Sehen Sie selbst unter

    www.bielefelder-baeume.de

    Früchte und Nüsse zum Mundraub freigegeben

    Städte und Landschaften erfahrbar, essbar, genießbar zu machen ist das Ziel der deutschsprachigen Plattform mundraub.org. Die Internetseite beinhaltet eine Karte anhand der man für Deutschland und angrenzende europäische Länder Obstbäume finden kann, deren Früchte der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

    Bildnachweis

    Umschlungener Apfelbaum: Margarete Rühl, Umweltzentrum Bielefeld

    Einbetonierte Linde: Margarete Rühl, Umweltzentrum Bielefeld

    Trauben-Eiche: A. Roloff http://baum-des-jahres.de/index.php?id=565
    baum-des-jahres.de

    Feld-Ahorn: A. Roloff baum-des-jahres.de

    Wild-Apfel: A. Roloff http://baum-des-jahres.de/index.php?id=565
    baum-des-jahres.de

    Weiterführende Infos

    BUND-Kreisgruppe Bielefeld

    Die Kreisgruppen legt einen besondernen Schwerpunkt auf den Schutz von Bäumen. Dabei umfasst dieses Engagement sowohl die Gegenwehr bei Rodungen innerstädtischer Waldgebiete für Industrie oder private Unternehmen, Straßenbau etc. Aber es wird hier auch viel Energie in das Wissen um und in die Vermittlung von Informationen über unsere grünen Freunde gesteckt (Bielefelder Bäume, Denkmal Baum und anderes).

    BUND KG Bielefeld im Umweltzentrum Bielefeld
    August-Bebel-Straße 16-18
    33602 Bielefeld
    E-Mail: service@bund-bielefeld.de

    Denk mal Baum

    Mitglieder des Naturwissenschaftlichen Vereins, der BUND-Kreisgruppe Bielefeld und des Vereins "pro grün" setzen sich in der AG Gruppe "Denk mal Baum" für den Baumschutz ein. Alte, ehrwürdige Bäume zu schützen und zu erhalten ist das Ziel. Es werden Exkursionen und Spaziergänge zu den Baumveteranen der Region angeboten. Weiter Informationen unter

    Die Initiative bildet ein Forum, bei der besorgte Bürgerinnen und Bürger sich informieren und aussprechen können. Mathias Wennemann, mobil 0179 / 229 16 20 oder 0521 / 40 34 29, Email: mwennemann(at)web.de

    Baum für Baum. Jetzt retten wir Kinder die Welt.

    "Wir haben dieses Buch für Menschen wie uns geschrieben. Denn wir müssen es ausbaden, wenn die Erwachsenen die weltweiten Probleme nicht lösen.

    Mit diesem Buch wollen wir euch zeigen, wie toll es ist, sich zu engagieren. Wir erzählen euch unsere Geschichte: warum wir handeln und was wir tun können, damit wir eine positive Zukunft haben. Wir wollen euch zeigen, wie spannend es ist, mehr über unsere Welt, das Klima und die Zusammenhänge zu erfahren und wie viel Spaß es macht, mit Kindern auf der ganzen Welt zusammen anzupacken.

    Natürlich verraten wir euch auch, wie ihr mit uns gemeinsam aktiv werden könnt. Denn Reden allein stoppt das Schmelzen der Gletscher nicht:

    Stop talking. Start planting. Nicht reden, pflanzen!"

    Wie die Friedensnobelpreisträgerin Wangari Maathai ruft Felix Finkbeiner dazu auf, Bäume zu pflanzen um CO2 zu binden und um ein Zeichen zu setzen für mehr Klimagerechtigkeit. "Plant for the Planet" will zusammen mit Kindern aus der ganzen Welt eine Milliarde Bäume pflanzen. Dieses Buch stellt die jungen Klimaschützer und ihre Idee vor. Es erklärt auf einfache Weise den Klimawandel und zeigt, wie Kinder und Erwachsene aktiv werden können.

    Finkbeiner, F. (2010). Baum für Baum. Jetzt retten wir Kinder die Welt. München. oekom Verlag.

    Mehr zu der Initiative im Internet unter plant-for-the-planet.org

    (Laub) Baum - Anregung für die Arbeit mit Kindern

    https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/jahreszeiten/herbst/baeume-im-herbst.html

    Auf dieser Seite des Bundesamts für Naturschutz (BfN) sind kindgemäße Anleitungen für die Entdeckung von Natur zu finden.

     

    • Bernd Ullrich, B./ Kühn, S./Kühn, U. (2012). Unsere 500 ältesten Bäume. München. BLV Buchverlag.
    • Finkbeiner, F. (2010). Baum für Baum. Jetzt retten wir Kinder die Welt. München. oekom Verlag.
    • Laudert, D. (2009). Mythos Baum - Was Bäume uns Menschen bedeuten. München: BLV-Verlag.
    • Mayer, J. (2009). Welcher Baum ist das? Bäume, Sträucher, Ziergehölze. Stuttgart. Kosmos Verlag.
    • Roloff, A. (2008). Baumpflege. Baumbiologische Grundlagen und Anwendung. Stuttgart. Ulmer Verlag.
    • Lehmann, I./ Rohde,M. (2006). Alleen in Deutschland. Bedeutung, Pflege und Entwicklung. Edition Leipzig.

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