Umwelt und Nachhaltigkeit

Pflegliche Nutzung von Natur

Hintergrund

In unserem Alltag können wir Natur immer dann besonders genießen, wenn wir ihr Raum geben.

In unserem Wunsch Natur zu nutzen und zu genießen, überlasten wir bisweilen die Regenerationsfähigkeit unserer natürlichen Umgebung. Deshalb wurden in den vergangenen Jahrzehnten viele Vorschriften und Gesetze erlassen, die der Orientierung und dem Schutz vor menschlichen Fehlverhalten im Umgang mit Natur dienen sollen.

Im Folgenden finden sich Antworten auf einige Fragen, die sich im Umgang mit der Natur immer wieder stellen.

Rat und Tat

Lebensraum Hecke

Gehölze säumen Felder und Gewässer und durchziehen unsere Landschaft. Sie sind neben Steinhaufen und Trockenmauern die klassischen Abgrenzungen. Heckenlandschaften sind traditionell bewirtschaftete Kulturlandschaften. Sie gehören zu den artenreichsten Lebensräumen, deshalb sollten wir sie hegen und pflegen. Die wenigen, heute noch erhaltenen Heckenbestände sind von außerordentlichem Wert für den Erhalt und die Artenvielfalt. Der größte Teil unserer einheimischen Reptilien, nahezu 50 Prozent unserer Säugetierarten und rund 20 Prozent der einheimischen Brutvögel, sind zumindest zeitweise an den Lebensraum Hecke gebunden.

Hecken gibt es aber auch in unseren Gärten und entlang vieler Wege und Straßen, insbesondere in den kleinen Ortschaften. Die Auswahl von Standort gerechten, einheimischen Sträuchern und Bäumen trägt viel dazu bei, dass es in der warmen Jahreszeit, blüht, summt, brummt und zwitschert. Aber auch im Herbst und Winter können gerade die einheimischen Gewächse noch etwas für das Wohlergehen unserer Hecken-Gäste im Garten tun. Früchte und Unterholz bietet ihnen einen sicheren Platz zum Überwintern.

Hecken schneiden verboten?

Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken und Gebüsche nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Die Pflege - etwa das Ausschneiden der jährlichen Austriebe sowie Schnitte, die der Form und Pflege dienen - ist erlaubt. Im Sinne der pfleglichen Behandlung von Natur sollte der Schnitt natürlich erst begonnen werden, wenn Jungvögel aus dem Nest sind.

Grünabfälle in der Natur

Es gibt rücksichtslose Gartenbesitzer, die ihre Grünabfälle einfach jenseits ihrer Zäune in die Landschaft entsorgen.

Grünablagerungen stellen nicht nur einen unschönen Anblick dar, sondern schädigen Tiere und Pflanzen an diesem Standort und in der Umgebung. Die oft dicken Bündel ersticken jedes Leben unter sich. Weder die Grünlandpflanzen am Wegesrand noch die Krautschicht am Waldrand können diese Grünschnittschichten durchwachsen. Die Kleintierwelt stirbt ebenfalls ab. Sowohl die Pflanzen und Tiere, auch in der Umgebung, werden durch die scharfen, giftigen Sickersäfte zusätzlich geschädigt. Gerade auch Bäume leiden mit ihren empfindlichen Feinwurzeln unter dem Luftmangel und den ätzenden Sickersäften. Die Auswirkungen zeigen sich oft erst Jahre später.

Ein „Kompost"-haufen im Naturschutzgebiet ist keine Düngung und keine Bereicherung für die Natur. Nicht selten beinhalten derartige Müllhalden noch anderen nicht organischen Abfall.

Die heimischen, Standort gerechten Pflanzenarten werden oft durch die eingetragenen Samen der Gartenpflanzen verdrängt. Diese bieten einheimischen Tieren kein angemessenes Nahrungs- oder Nistangebot.

Müll in der Landschaft

Vom Deutschen Städte- und Gemeindebund wurde eine Datenbank aufgebaut, die Kommunen bei ihren Aktivitäten hinsichtlich des Mülls in der Landschaft unterstützen soll. Hier wird ein Erfahrungsaustausch zu Sammelaktionen, Öffentlichkeitsarbeit und anderes mehr ermöglicht: Aktion-saubere-Kommune Ansprechpartner und zuständige Behörden in Ihrer Region s. u.

Feuer in der Landschaft

Feuer ist ein wunderbares, ursprüngliches Erlebnis, Feuer-Machen ist für die bewaldeten Flächen und die freie Landschaft aber auch eine Gefahr. Deshalb ist es auch nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten erlaubt.

Grundsätzlich darf keine Brandgefahren bestehen! Abstand halten

  • zum Wald
  • zu leicht entzündbaren Stoffen
  • zu Gebäuden
  • zu sonstigen brennbaren Stoffen

Als Brennstoff darf nur Grillkohle oder unbehandeltes Holz verwendet werden.

Das Feuer darf keinesfalls unbewacht bleiben.

Für das Feuer in der Nacht braucht es eine Ausnahmegenehmigung der Gemeinde, bei starkem Wind muss das Feuer gelöscht werden. Geht man weg, muss die Glut vollständig erloschen sein.

Nie ein Feuer an den Ufern von Bundeswasserstraßen, in kleinen und großen Gebieten zum Schutz der Natur, Wildschutzgebieten und Wasserschutzgebieten anzünden. Zu guter Letzt: man braucht die Genehmigung des Eigentümers um Feuer zu machen.

Osterfeuer

Mit Osterfeuern wird in Ostwestfalen vielerorts traditionell das Frühjahr begrüßt.

Reisig- und Holzhaufen werden am Osterwochenende angezündet, um den Winter zu vertreiben. Damit diese Tradition weder Tieren noch Umwelt schadet, müssen Regeln beachtet werden, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Solche Reisighaufen sind ein bevorzugter Lebensraum für Kleintiere. Käfer, Wildbienen, Kröten, Kleinvögel, Igel und Wiesel sind nur einige der Arten, die dort einen sicheren Unterschlupf suchen. Damit die Tiere nicht verbrennen, sollte der Baum- und Strauchschnitt erst kurz vor dem Abbrennen zusammengestellt oder vorsichtig, nicht mit spitzen Mistgabeln, umgeschichtet werden.

Wer ganzjährige Lebensräume für die heimische Tierwelt schaffen möchte, kann so einen Haufen auch einfach an einer Stelle belassen.

Abfälle wie Haus- und Sperrmüll, lackiertes und behandeltes Holz, Reifen oder Plastik haben im Osterfeuer, wie in jedem anderen Feuer, nichts zu suchen. Verbrannt werden darf nur der jährlich anfallende Pflanzenschnitt: gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt sowie Reisig.

Private Osterfeuer müssen bei der Feuerwehr angemeldet werden. Diese berät auch bei der Wahl des Standorts und sorgt somit für mehr Sicherheit von Mensch und Umwelt.

Zelten in der Natur

Grundsätzlich verboten ist das Zelten in Nationalparks, Naturschutzgebieten, als Naturdenkmal geschützten Flächen, geschützten Landschaftsbestandteilen, geschützten Biotopen und Wasserschutzgebieten, siehe dazu auf unserer Seite Flächen schützen durch Naturschutz.

Bei einmaligen Übernachtungsaktionen sollte der Eigentümer und/oder der Förster gefragt werden. Im schlimmsten Fall hat der Förster oder ein befugter Jäger das Recht nach dem Ausweis zu fragen und kann die Besucher auffordern, den Wald zu verlassen.

Aufenthalt im Wald

Sich im Wald auf den vorhandenen Wegen zu erholen, dagegen spricht im Grundsatz nichts, auch Reiten auf den Wegen ist erlaubt. Ausnahmen bestätigen die Regel! Bundeswaldgesetz (BWaldG), § 14.

Im Naturschutzgesetz wird das Verhalten in der Natur außerhalb von Ortschaften geregelt. Im Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen finden sich die Bestimmungen zum Aufenthalt im Wald.

Zunächst gilt die sogenannte Wohlverhaltensklausel: der Wald sollte tunlichst so verlassen werden wie man ihn aufgesucht hat. Gefahren herauf zu beschwören, Zerstörungen oder Dreck/Abfall zu hinterlassen, sind verboten. Während der Jagdzeit ist auf die eigene Sicherheit zu achten. Überhaupt sollte die einmalige Übernachtung im Wald in jedem Fall gut begründet sein.

Zu besonderen Aspekten für das Verhalten im "Forst" hat Nordrhein-Westfalen verschiedene Vorschriften erlassen:

  • zum Betreten des Waldes, § 2
  • zu Betretungsverbote, § 3
  • zum Sperren von Waldflächen, § 4
  • zur zeitweiligen Beschränkung des Betretungsrechtes, § 5
  • zur Schadenbeseitigung, § 6 (Forstgesetz des Landes NRW) 

Bildnachweis

Strukturreiches Grünland: www.oekolandbau.de / © BLE / Dominic Menzler

Osterfeuer: © Martin Schneider / PIXELIO

Zeltcamp: © marctwo / PIXELIO

Aus Ostwestfalen-Lippe

Stichwort Hecken

Das Gut Bustedt bietet Kurse zum Thema Hecken an unter www.gutbustedt/hecken

Welche Pflanzen und Tiere in Ostwestfalen für eine Hecke typisch sind, erfahren Sie auf den Seiten der Biostation Gütersloh Bielefeld

Weiterführende Infos

Landschaftswart/ Landschaftswächter

"Seit mehr als 25 Jahren gibt es in Nordrhein-Westfalen die ehrenamtlich organisierte Landschaftswacht.Die Mitglieder der Landschaftswacht beobachten die Veränderungen in Natur und Landschaft, wirken darauf hin, dass Schäden abgewendet werden und informieren die Untere Landschaftsbehörde über aktuelle Veränderungen.

Mit ihren guten Ortskenntnissen und Kontakten zur Bevölkerung sind die rund 20 Mitglieder der Landschaftswacht die idealen Multiplikatoren für den Naturschutz. Umweltschutz ist oft nur in kleinen Schritten zu verwirklichen. Dafür engagieren sich die Mitglieder der Landschaftswacht: unauffällig, aber effektiv, außerhalb des Rampenlichts der großen Öffentlichkeit. Ihnen liegt eine intakte und lebenswerte Umwelt am Herzen. Sie leben in ihrem Bezirk und kennen sich dort gut aus. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad verfolgen sie aufmerksam die Entwicklung ihres Bezirkes.

Ihre Gesprächspartner sind Menschen, die vor allem bei Fehlverhalten Tipps und Informationen bekommen. Die Themen sind breit gefächert: illegale Müllbeseitigung, in der Landschaft entsorgter Grünschnitt, Feuer und Grillen in Waldnähe, übermäßiger Einsatz von Spritzmitteln, Umgang mit Maulwürfen, Wespen und Hornissen."

Quelle: www.bielefeld.de/de/un/nala/landwa/

Wer in Ihrer Region diese Tätigkeit ausübt erfahren Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde. Untere Landschaftsbehörden in OWL sind unter folgenden Adressen zu erreichen:

 

Untere Landschaftsbehörde im Umweltamt Bielefeld

August-Bebel-Str. 75 – 77

33602 Bielefeld

Tel.: 0521 / 51 6748

Fax: 0521 / 51 3395

E-Mail: umweltamt(at)bielefeld.de

Untere Landschaftsbehörde Kreis Herford

Amtshausstr. 2

32051 Herford

Tel.: 0 52 21 / 13 2330

Frau Frick-Pohl

Tel.: 052 21 / 13 2321

E-Mail: H.Frick-Pohl(at)kreis-herford.de

Untere Landschaftsbehörde Kreis Minden-Lübbecke

Minden-Lübbecke 32382 Minden

Umweltamt

Kreis Minden-Lübbecke

Portastraße 13

D-32423 Minden

Telefon 0571 / 807-2327

FAX 0571 / 807-2325

E-Mail: umweltamt(at)minden-luebbecke.de

Untere Landschaftsbehörde Kreis Lippe

Lippe 32756 Detmold

Frau Kapper (Leiter/in): Zimmer 630

Tel: 05231 /6 2630

Fax: 05231 / 626202

E-Mail: H.Kapper(at)lippe.de

Untere Landschaftsbehörde Kreis Paderborn

Paderborn 33049 Paderborn

Tel.: 0 52 51 / 308-0

Telefon: 05251 / 308 128

Fax: 05251 - 308 89 126 1

E-Mail: fb61(at)kreis-paderborn.de

 

Untere Landschaftsbehörde Kreis Höxter

Höxter 37671 Höxter

Tel.: 0 52 71 / 965-0

Kreishaus Höxter, Zimmer 703

Moltkestraße 12

Tel.:05271/965-4200

Fax:05271/965-4999

E-Mail: k-o.ebeling(at)kreis-hoexter.de

Untere Landschaftsbehörde Kreis Gütersloh

33324 Gütersloh

Tel.: 0 52 41 / 85-0

Landschaftsschutz, "Kreishaus Wiedenbrück"

Wasserstraße 14

33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05241 / 85 2703

Telefax: 05241 / 85 2760

E-Mail: abt45(at)gt-net.de


Stichwort "Wilder Müll"

Die in manchen Kreisen bestellten Landschaftwächter können nicht überall ihre Augen haben. Deshalb ist es sinnvoll, dass aufmerksame BürgerInnen mithelfen, die Natur vor abgeladenem "wilden Müll" zu schützen. Zuständig sind:

in Bielefeld

Ordnungsamt Bielefeld,

Tel.: Telefon: 0521 / 518600

im Kreis Herford

Abteilung Abfallwirtschaft

mailto: k.knigge-schuetz(at)kreis-herford.de

Tel: 05221/132236

im Kreis Höxter

sind die Ordnungsämter in den Kommunen für Wilden Müll in der Landschaft zuständig

im Kreis Lippe

E-Mail A.Gellrich(at)lippe.de 

Tel. 05231/62-635

im Kreis Paderborn

E-Mail: Abteilung Gewässer/Abfall,
Tel.: 05251/308 802 und 05251/308 817

Materialien zum Thema Hecke

Das Schul-Umweltzentrum-Mitte, Gartenarbeitsschule Wedding & Tiergarten bietet Materialien zum Aufbau einer Hecke, Heckengehölzen, Beispiel einer Baumhecke, Tiere in der Hecke, Geschichtliches, Literatur und Links.

  • www.natursportinfo.de
    Dieser Link führt auf eine Seite des Bundesamts für Naturschutz und des schweizerischen Bundesamtes für Umwelt. Sie richtet sich an alle Sportler, die ihre Sportarten in freier Natur ausführen. Aber auch andere Freizeitaktivitäten werden behandelt wie: Angeln, Erholung am Gewässer, Feuerwerk, Fischerei, Lenkdrachen, Naturbeobachtung, Spaziergang mit Hund, Zelten
  • Amt für Natur und Umwelt Graubünden
    Hier erhält der Laie in Sachen Heckenpflege ausführlich, in kleinen "Häppchen" eine Anleitung zur Heckenpflege. Sehen Sie selbst!
  • Reiten in Bielefeld
    Beschreibung der Vorgaben zum Reiten auf dem Stadtgebiet, in freier Landschaft wie auch im Wald.

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