Umwelt und Nachhaltigkeit

Umweltinformationsgesetz

Hintergrund

Unsere Umwelt ist ein kostbares Gut, das geschützt werden muss. Die Umwelt kann jedoch nur nachhaltig geschützt werden, wenn wir über das Ausmaß der Umweltverschmutzung, sowie über unsere Umwelt selbst gut informiert sind. Dazu benötigen wir zuständige Stellen, bei denen wir uns informieren können, sowie gesetzliche Vorgaben, dass wir uns informieren dürfen. Genau dieser Grundgedanke steht hinter der Einführung von Umweltinformationsgesetzen. Umweltinformationsgesetze sind rechtliche Regelungen, die den Bürgern Informationsan-sprüche gegenüber den jeweiligen Umweltbehörden gewähren und ihnen damit Zugang zu vorher nicht öffentlichen, umweltrelevanten Informationen eröffnen.

Dadurch sollen die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger nicht nur verbessert werden, sondern auch die Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandelns vergrößert werden. Informationszugangsgesetze verpflichten staatliche Behörden zum einen aktiv umweltrelevante Informationen bereitzustellen, zum anderen passiv konkrete Anfragen der Bevölkerung zu beantworten. Die nationalen Regelungen sind meistens unterschiedlich. So gibt es in einigen europäischen Ländern spezifische Umweltinformationsgesetze, die sich je nach Politikfeld unterscheiden. In anderen Ländern gibt es hingegen sehr allgemeine Informationsgesetze, die sich auf die Umwelt insgesamt beziehen. Unterschiede gibt es auch in der Festlegung der Kosten und Fristen für die Bereitstellung der Umweltinformationen und einigen Ausnahmen von der Informationspflicht.

Umweltinformationsgesetze in der EU

Einige europäische Länder haben schon sehr lange Erfahrungen mit Umweltinformationsgesetzen. So hatte Schweden bereits im 18. Jahrhundert den freien Zugang zu Informationen in seiner Verfassung verankert. In Finnland wurde 1951 ein vergleichbares Gesetz eingerichtet. Zwischen 1967 und 1990 führten Dänemark, Norwegen, Frankreich, die Niederlande und Griechenland ein nationales Gesetz über den Zugang zu Informationen ein. Anfang der 90er Jahre wurden in den meisten europäischen Staaten Regelungen über den Zugang zu Umweltinformationen eingeführt. Hintergrund war die zunehmende politische Thematisierung der Umwelt. So wurde im Jahr 1990 mit der Umweltinformationsrichtlinie (90/313/EWG) ein supranationales Gesetz über den Zugang zu behördlichen Umweltinformationen beschlossen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet diese Richtlinie in die nationale Gesetzgebung zu überführen. Die Bedeutung des freien Zugangs zu Umweltinformationen wurde auch 1992 auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro hervorgehoben. 1998 verabschiedeten die Teilnehmer des vierten Ministertreffens des Umwelt für Europa-Prozesses die Aarhus-Konvention, die am 30. Oktober 2001 in Kraft trat. Die Aarhus-Konvention geht zurück auf eine Entscheidung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) aus dem Jahre 1993 zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu umweltbezogenen Bürgerrechten und -pflichten. Sie verpflichtet ihre Unterzeichnerstaaten dazu, gesetzliche Regelungen über den Zugang zu umweltrelevanten Informationen zu schaffen. Am 14.02.2003 trat die Richtlinie 2003/4/EG, die die Richtlinie von 1990 ersetzte, in Kraft. Mit der neuen Umweltinformationsrichtlinie hat die EG die erste und z.T. die dritte Säule der Aarhus-Konvention umgesetzt. Die Richtlinie sieht erhebliche Verbesserungen des Zugangs zu Umweltinformationen vor. Die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht musste bis zum 14.02.2005 erfolgen.

 

Umweltinformationsgesetz(e) in Deutschland

Das deutsche Umweltinformationsgesetz wurde erst 1994 (ABl. EG 1990, Nr. L 158, S. 56) erlassen, zwei Jahre nach dem von der EU vorgegeben zulässigen Zeitraum. Die konkrete Umsetzung der Richtlinie war sehr restriktiv. Der europäische Gerichtshof hat deshalb Deutschland zur Korrektur des bestehenden Gesetztes verpflichtet. Am 23. August 2001 (BGBl. I S. 2218) wurden die Forderungen umgesetzt. Zur Umsetzung der zweiten EU Richtlinie (2003/4/EG) trat am 22. Dezember 2004 ein neues Umweltinformationsgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz wurde der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So sind alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes, sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Trotz dieser Fortschritte ist die Umsetzung der Aarhaus-Konvention in Deutschland noch defizitär.

Umweltinformationsgesetz in Nordrhein-Westfalen

" In dem Gesetz wird festgeschrieben, dass jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen hat, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Zu den informationspflichtigen Stellen gehören die Staatskanzlei, die Landesministerien, Behörden, Einrichtungen und sonstige Stellen des Landes, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bestimmte juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rahmenbedingungen regeln den Zugang zu umweltbezogenen Informationen bei diesen Stellen.

Außerdem wird das für Umweltschutz zuständige Ministerium verpflichtet, regelmäßig mindestens alle vier Jahre einen Bericht über den Zustand der Umwelt in Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen.

Durch das Gesetz soll europäisches Recht sowie teilweise die Aarhus-Konvention (siehe oben) umgesetzt werden." Quelle: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung (2007)

Unter Umweltinformationsgesetz NRW ist der genaue Gesetzestext zu finden.

Rat und Tat

Was sind Umweltinformationen?

Um Umweltinformationen erhalten zu können, muss man sich zunächst informieren, was alles unter den Begriff der Umweltinformationen fällt. Der Begriff Umweltinformationen ist im § 2 Abs. 3 UIG definiert. Umweltinformationen sind demnach alle umweltrelevanten Daten unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dazu gehören z.B. Daten über Luft, Boden, Tier- und Pflanzenwelt und über das Klima. Interessierte Personen können Daten sowohl über das Klima, als auch über die Faktoren wie Strahlung und Abgase, die auf das Klima einwirken, erfragen. Umweltinformationen sind auch Daten über Umweltberichte, sowie über die Umsetzung des Umweltrechts. Kosten-Nutzen-Analysen sind genauso Umweltinformationen, wie andere wirtschaftliche Analysen. Auch können Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit erfragt werden. Neben der Abfrage von umweltbeeinträchtigenden Tätigkeiten, können auch die Tätigkeiten, die dem Schutz der Umwelt dienen abgefragt werden. Bei den Stoffdatenbanken der Umweltbehörden kann abgefragt werden, welche Stoffe besonders umweltgefährdend sind.

Wo und wie kann ich Umweltinformationen erhalten?

Umweltinformationen erhalten natürliche Personen, sowie Bürgerinitiativen und andere Vereinigungen. Juristische Personen, wie z.B. Unternehmen, dürfen keine Anfragen stellen. Zwar muss kein besonderes Interesse an der erfragten Information nachgewiesen werden, es muss jedoch bei der informationspflichtigen Stelle ein Antrag gestellt werden, in dem die erfragten Informationen hinreichend definiert sind. Der Antrag muss auch Angabe darüber enthalten, in welcher Form die Umweltinformation erfragt wird. Beispiele hierfür sind Akteneinsicht und Auskunft. Die Informationen können bei allen informationspflichtigen Stellen des Bundes angefordert werden. Nur die obersten Bundesbehörden, wie Ministerien müssen keine Auskunft erteilen.

Zum Kopieren und Verwenden: Musterantrag

Umweltportal Deutschland

Das Umweltportal Deutschland ist das erste Internetprojekt, dass einen umfangreichen Zugriff auf Umweltinformationen unterschiedlicher Behörden ermöglicht. Das Angebot beinhaltet mehrere hunderttausend Internetseiten und Datenbankeinträge von öffentlichen Institutionen und Organisationen. Die Internetseite enthält eine integrierte Suchmaschine mit der Sie die Datenbanken nach Stichworten durchsuchen können. Nähere Informationen zum Portal erhalten Sie auf der Seite: www.portalu.de

CD-Rom des Umweltbundesamtes

(Zusammenstellung informationspflichtiger Behörden)

Das Umweltbundesamt hat eine CD-Rom zusammengestellt, die Informationen zu verschiedenen Behörden, sowie Aufgaben und Zuständigkeit für das Feld der Umweltinformation enthält. Nähere Informationen zur CD-Rom, sowie zur Bestellung erhalten Sie auf der Seite: www.oekobase.de

Projekt Beteiligung und Klage im Umweltschutz

Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland, BUND und UFU e.V. (Unabhängiges Institut für Umweltfragen) unterhalten ein Projekt, das sich sowohl an die Öffentlichkeit, als auch an Umweltverbände richtet. Entsprechende Personen und Gruppen sollen über die erweiterten Mitwirkungs- und Klagemöglichkeit der Aarhauskonvention informiert werden. Neben den Chancen, die sich aus der Aarhauskonvention ergeben, sollen sinnvolle Modelle zur Nutzung der Richtlinie herausgearbeitet werden. Nähere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Seite: www.ufu.de

Öko-Institut e.V.

Das Öko-Institut e.V. in Freiburg beschäftigt sich u.a. mit dem Thema Zugangsmöglichkeiten zu Umweltinformationen. Das Öko-Institut erarbeitet Grundlagenstudien und Modellprojekte, aber auch Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben oder Gesetzesänderungen, die in Gesetzgebungsverfahren einfließen. Die Koordinationsstelle Genehmigungsverfahren (KGV) gibt vierteljährlich den KGV-Rundbrief heraus, in dem über neue Entwicklungen zum Themenkomplex Bürgerrechte im Umweltschutz berichtet wird. Außerdem steht sie für Beratungen, beispielsweise bei Agenda- und Nachhaltigkeitsprozessen, zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite www.oeko.de/kgvweben/frameset

www.lokale.umweltinfo.de

Auf der Seite www.umweltinfo.de/ erhalten Sie Informationen zu lokalen Stellen, bei denen Sie Beratung bzw. Information zu umweltrelevanten Themen erhalten.

Bildnachweis

www.photocase.de

Aus Ostwestfalen-Lippe

Umweltinformationspflichtige Stellen in Ostwestfalen Lippe

Auch in Ostwestfalen Lippe gibt es zahlreiche Stellen, bei denen Sie Umweltinformationen anfordern können. Die Suchmaschine des Portals www.portalu.degibt unter den Stichwort Ostwestfalen Lippe oder OWL Auskunft über zahlreiche informationspflichtige Stellen in der Region.

Weiterführende Infos

 

  • Schomerus, T. (2002). UIG Umweltinformationsgesetz. Baden-Baden: Nomos.
  • Röger, R. (1999). Umweltinformationsgesetz. Köln: Heymanns.
  • Niedzwicki, M. (2005). Umweltinformationsrichtlinie und Umweltinformationsgesetz. www.jurawelt.de
  • Grassner, U. M. (2001). Umweltinformationsgesetz (UIG). Kommentar, in: Praxis der Kommunalverwaltung. Wiesbaden: Kommunal- und Schul-Verlag.

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